Coronaschutzverordnung

Ab jetzt und bis auf weiteres gilt bei uns zu jeder Veranstaltung Testpflicht!


Dies bedeutet, Zugang nur für Personen mit einem negativen Coronatest vom Veranstaltungstag von einer offiziellen Bürgerteststelle.


Es wird keine Ausnahmen geben.


Daher ist es nicht mehr möglich, bei uns an der Tür, noch einen Test zu machen.


Wir werden keine Person den Einlass gewähren, der/die sein/ihr Testergebnis nicht vorzeigen kann.


Der Einlass erfolgt nur, wenn ihr:


-Einen auf den Veranstaltungstag datierten, negativen, offiziellen Test dabei habt,


-Symptomfrei und gesund seid,


-und euch in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten habt und in den letzten zwei Wochen keinen physischen Kontakt zu Personen hattet, bei denen ein positiver Corona-Test vorliegt oder der Verdacht auf Corona besteht.